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   BGH, 03.02.1953 - 2 StR 265/52   

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BGH, 03.02.1953 - 2 StR 265/52 (https://dejure.org/1953,3368)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1953 - 2 StR 265/52 (https://dejure.org/1953,3368)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1953 - 2 StR 265/52 (https://dejure.org/1953,3368)
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  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 03.02.1953 - 2 StR 265/52
    Sie ist durch den Beschluss des Grossen Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 18. März 1952 überholt (BGHSt 2, 194 ff [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]).
  • RG, 21.09.1906 - IV 132/06

    Ist Anstiftung zum Vergehen im Sinne von § 270 preuß. St.G.B.'s auch auf seiten

    Auszug aus BGH, 03.02.1953 - 2 StR 265/52
    Damit ist sie über die Beteiligung hinausgegangen, die das Gesetz als notwendig ansieht (RGSt 25, 369; 39, 134; 48, 18; 65, 416).
  • RG, 22.05.1894 - 955/94

    Kann derjenige, der selbst die unzüchtige Handlung ausüben will und demnächst

    Auszug aus BGH, 03.02.1953 - 2 StR 265/52
    Damit ist sie über die Beteiligung hinausgegangen, die das Gesetz als notwendig ansieht (RGSt 25, 369; 39, 134; 48, 18; 65, 416).
  • RG, 30.10.1931 - I 30/31

    1. Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Zeitpunkt vollendet sich die

    Auszug aus BGH, 03.02.1953 - 2 StR 265/52
    Damit ist sie über die Beteiligung hinausgegangen, die das Gesetz als notwendig ansieht (RGSt 25, 369; 39, 134; 48, 18; 65, 416).
  • RG, 22.02.1937 - 2 D 291/36

    Ist im Falle des § 356 StGB. auch die Partei strafbar, die sich die

    Auszug aus BGH, 03.02.1953 - 2 StR 265/52
    Anders liegt der Fall jedoch dann, wenn die Partei über den Rahmen der notwendigen Teilnahme hinausgeht, RGSt 71, 114 ff. Frau R. hat nun nicht nur die Dienste des Angeklagten angenommen, sondern ihn zu ihnen mit "Bitten und Drängen" bestimmt.
  • RG, 21.11.1913 - V 643/13

    1. Zum Begriffe der Sicherung oder Befriedigung eines Gläubigers, die er nicht

    Auszug aus BGH, 03.02.1953 - 2 StR 265/52
    Damit ist sie über die Beteiligung hinausgegangen, die das Gesetz als notwendig ansieht (RGSt 25, 369; 39, 134; 48, 18; 65, 416).
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